Die BAG-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung und die dazugehörigen Risiken für Unternehmen

Das BAG sieht im Arbeitsschutzgesetz die gesetzliche Regelung dafür, dass Arbeitgeber zur Sicherung des Gesundheitsschutzes ihrer Arbeitnehmer für geeignete Organisation zu sorgen und die dafür erforderlichen Mittel bereitstellen muss. Dazu gehört auch die Verpflichtung, ein System zur Erfassung der täglich geleisteten Arbeitszeiten der Angestellten einzuführen und zu erfassen: Arbeitsbeginn, Pausen, Arbeitsende - einschließlich Überstunden.

Durch Arbeitszeitverstöße können spezielle Risiken entstehen: Oftmals lösen zu viele Überstunden Stress und Krankheiten bei einem Arbeitnehmer aus. Psychische Belastungen und Burnout können im Extremfall zu einer kritischen Haltungsfrage werden, da Verstöße gegen die Arbeitsschutzvorschriften bei konkreten Gesundheitsschädigungen als Strafbarkeit gegenüber dem Unternehmen verfolgt und geahndet werden können. 

Den Arbeitgebern ist überlassen, in welcher Form eine Zeiterfassung erfolgen kann. Ob elektronisch per Zeiterfassungsterminals oder digital per Software-Anwendungen. Anstatt den Fokus auf Excel-Dateien zu legen, bewegt sich der Trend stetig in Richtung Einsatz einer HR-Software inklusive eines Zeiterfassungs-Moduls.

Mit dem Referentenentwurf des BAG vom 18.04.2023 ist nun davon auszugehen, dass eine Umsetzung noch im Jahr 2023 erfolgen wird.

Wünschen Sie weitere Informationen über den Einsatz einer Zeiterfassungs-Software? Ob für die Bereiche Produktion, Büro, Homeoffice oder anderweitiger Auswärtstätigkeiten Ihrer Mitarbeiter stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner telefonisch unter +49 4261 8409-133 und per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.